Notdienstgebühr ab 13.2.2020 gesetzlich geregelt
Folgende pauschale "Notdienstgebühr" sind künftig verpflichtens abzurechnen:
1. Eine pauschale "Notdienstgebühr":
Sie beträgt künftig bei einem Tierarztbesuch zu den
Notdienstzeiten 50,00 € + MWST. 9,50€ also 59,50€.
2. Ein Mindestsatz:
Im Notdienst ist für tierärztliche Leistung zusätzlich mind.
der 2,0-fache Satz der GIT abzurechnen.
3. Das Wegegeld beträgt je Doppelkilometer 3,50 €,
jedoch mindestens 13,00 €.