Notdienstgebühr ab 13.2.2020 gesetzlich geregelt

Folgende pauschale "Notdienstgebühr" sind künftig verpflichtens abzurechnen:

 

1. Eine pauschale "Notdienstgebühr":

    Sie beträgt künftig bei einem Tierarztbesuch zu den

    Notdienstzeiten 50,00 € + MWST. 9,50€ also 59,50€.

     

2. Ein Mindestsatz:

    Im Notdienst ist für tierärztliche Leistung zusätzlich mind.

    der 2,0-fache Satz der GIT abzurechnen.

 

3. Das Wegegeld beträgt je Doppelkilometer 3,50 €, 

    jedoch mindestens 13,00 €.